AGB

  1. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdausbildung Wiese teilnehmen zu wollen. Der Lehrgang umfasst lediglich die Vorbereitung auf die Jägerprüfung, nicht jedoch die Prüfung selbst.
  2. Die Jagdausbildung Wiese ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdausbildung Wiese Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung durch die Jagdausbildung Wiese.
  3. Der Komplettpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig: Eine Anzahlung von 500,00 € ist mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto BIC: GENODED1KLL IBAN: DE 53 3246 0422 0053 4140 28 bei der Volksbank Kleverland e.G. zu überweisen.
  4. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdausbildung Wiese nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
  5. Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdausbildung Wiese den Restbetrag des Komplettpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdausbildung Wiese etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück. Dies gilt auch für Schulungen und Seminare die von der Jagdausbildung Wiese angeboten werden. Eine Zahlung der Gebühr sichert die Platzreservierung, bei Verhinderung kann eine Ersatzperson teilnehmen, der Betrag wird nicht zurück erstattet.
  6. Die Jagdausbildung Wiese übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdausbildung Wiese von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdausbildung haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdausbildung beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdausbildung Wiese, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
  8. Bei Nichtbestehen kann der/die Betroffene einmal den Lehrgang wiederholen, den nächst erreichbaren Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Kosten für die Kursgebühren entstehen nicht, lediglich die Sachkostenpauschale (Prüfungsgebühr usw.) sind zu entrichten. Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden.
  9. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdausbildung Wiese die/den Teilnehmerin/Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.
  10. Die/Der Teilnehmerin/Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung gespeichert werden.
  11. Als Gerichtsstand wird Rheinberg vereinbart.